Es ist selbstverständlich die Gesetze zu beachten, die den Schutz der Natur regeln. In Deutschland sind dies das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und in Baden-Württemberg das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG).
Darüber hinaus ist international gängige Praxis, dass die Mitglieder einer Birding-Organisation einem gemeinsamen Kodex folgen, in dem die guten Sitten beim Beobachten, Fotografieren und allgemeinen Verhalten im Feld umschrieben werden (z. B.: Birdwatchers' Code des British Trust for Ornithology, Code of Ethics der American Birding Association).
Auch für die Mitglieder der OAG Rhein-Neckar ist ein angemessenes Verhalten in der Natur selbstverständlich. Dies gilt nicht nur beim Besuch von Schutzgebieten, sondern generell für alle Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Durch ein verständnisvolles und positives Auftreten gegenüber interessierten Mitmenschen kann darüber hinaus jeder dazu beitragen, das Interesse und die Akzeptanz für die Ornithology und Avifaunistik in der Bevölkerung zu erhöhen. Dazu gehören auch Respekt gegenüber dem noch unerfahrenen Nachwuchs, interessierten Laien, den Rechten und Wünschen von Anwohnern und Grundbesitzern sowie Freundlichkeit und Auskunftsbereitschaft.
Die wichtigste Regel:
Der Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen hat grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Interessen (Birding, Fotografie, Beringung, Sound Recording,...)!
Besondere Rücksicht ist an Nist-, Rast-, Balz- und Nahrungsplätzen der Vögel geboten!
Geheimniskrämerei trägt i.d.R. wenig zum Verständnis der Bevölkerung für die Belange der Avifaunistik und des Naturschutzes bei. Das Nichtwissen um das Vorkommen auch seltener Arten stellt z. B. bei Bebauungsplanungen, land- und forstwirtschaftlichen Maßnahmen, ein wirkliches Risiko für die betroffenen Arten dar und kann zum Erlöschen von Populationen führen. Nachhaltiger Naturschutz ist nur auf der Grundlage von Information und Kenntnis möglich.
Es gibt aber auch Beobachtungen sensibler Arten und Umstände, die eine Verbreitung der Informationen außerhalb der OAG nicht ratsam erscheinen lassen. In Zweifelsfällen werden hier die Koordinatoren infomiert um ein angemessenes Vorgehen abzusprechen.
Die OAG Rhein-Neckar verfolgt keine kommerziellen Ziele. Datensammlungen der OAG beruhen auf der ehrenamtlichen Mitarbeit einzelner Privatpersonen. Die Erhebung dieser Daten dient der Gewinnung und der Vertiefung avifaunistischer Kenntnisse in unserer Region und der Zusammenarbeit mit landes-, bundes- oder europaweiten Monitoringprogrammen.
Neben dem wissenschaftlichen Interesse dienen die Daten und Informationen auch naturschützerischen Zwecken.
Die Nutzung nicht selbst erhobener Daten der OAG Rhein-Neckar für gewerbliche Zwecke oder die Weitergabe solcher Daten an gewerbliche Unternehmen (Planungsbüros...) ist nicht gestattet. Dies wäre letztendlich schädlich für die beruflichen Interessen vieler Biologen, die mit Kartierungsaufträgen ihr Einkommen verdienen.
Nur in Ausnahmefällen und beim Vorliegen besonderer Gründe, können, nach Zustimmung der jeweiligen Datenerheber sowie nach Abstimmung und Zustimmung der Mitglieder, Daten weitergegeben werden.
Die OAG Rhein-Neckar ist keine anonyme Vereinigung. Die Ziele der OAG können nur durch Kontaktmöglichkeiten untereinander realisiert werden. Deshalb werden von den Mitgliedern Adressdaten und ein avifaunistisches Interessenprofil erhoben. Die Adressdaten stehen den OAG-Mitgliedern untereinander zur Verfügung, werden aber nur nach R¨ckfrage und bei Zustimmung an Dritte weitergegeben.
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